Eine Sorge weniger
dank guter Bestattungsvorsorge

Schon zu Lebzeiten sollten Menschen sich mit dem Sterben und dem Tod auseinandersetzen und die Bestattung regeln.

Wir helfen

Damit helfen sie sich selbst und ihren Angehörigen.

Man sollte schon frühzeitig den äußeren Rahmen der Bestattung klären. Damit gibt man sich selbst die Sicherheit, dass der eigene Wille Beachtung findet – und man nimmt gleichzeitig auch den Angehörigen die Sorge, in Zeiten der Trauer sich auch noch um Bestattungsfragen kümmern zu müssen.
So vermeidet man auch das Grübeln über den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen.

Wir bieten dafür sogenannte Bestattungsvorsorge‐Beratungsgespräche an. Gemeinsam mit Ihnen werden in einem Bestattungsvorsorgegespräch alle Punkte festgehalten, die für die Bestattung wichtig sein könnten.
Das Beratungsgespräch sowie der eventuelle Abschluss eines Vorsorgevertrages sind kostenlos.

Zu den Punkten, die in einem Bestattungsvorsorgevertrag geklärt werden, gehören unter anderem die Fragen nach einer Erd‐ oder Feuerbestattung, der Grabform, dem Blumenschmuck, der Trauerfeier und vielem mehr.
Dabei regelt man auch den finanziellen Rahmen. Langfristig mach es sicher Sinn für die Bestattung finanziell vorzusorgen, sobald man mit uns ein klärendes Gespräch geführt hat, denn Zahlungen von staatlicher Seite wurden in letzten Jahren immer mehr gestrichen.
Auf den links gezeigten Seiten finden Sie sehr gute und seriöse Möglichkeiten genau dieses zu tun.

Versicherung

Sterbegeldversicherung

Sie bietet sich vor allem für Menschen an, die nicht älter als Mitte 60 sind. Hier werden monatlich kleine Beträge in eine Sterbegeldversicherung eingezahlt, die im Todesfall ausbezahlt wird. Gerade für Menschen mit kleineren Einkommen ist dies interessant. Es gibt in der Regel keine Gesundheitsprüfung und das Geld wird nach entsprechenden Wartezeiten auch bei Suizid oder bei Unfalltod sofort nach Vertragsbeginn ausgezahlt.

Es wird gerne behauptet, Sterbegeldversicherungen seien unnötig und teuer. Ein ebenso falscher wie wenig durchdachter Vorwurf. Denn nur wer den Zeitpunkt des eigenen Todes vorhersagen kann, könnte auch das finanziell günstigste Angebot auswählen. Im Normalfall muss aber die vorgesehene Summe jederzeit zur Verfügung stehen. Wir arbeiten als Partner des Deutschen Kuratorium Deutsche Bestattungskultur e.V. mit der Nürnberger Versicherungsgruppe zusammen. Von einem Sparbuch auf den Namen des Vorsorgenden als Bestattungsvorsorge kann nur abgeraten werden, da die Gelder damit nicht zweckgebunden hinterlegt sind.

Im Falle einer Pflegebedürftigkeit könnten diese ohne Wissen des Vorsorgenden beispielsweise durch einen Betreuer abgehoben und für die Pflegekosten verwendet werden. Im Sterbefall stünden sie dann nicht mehr zur Verfügung. Der Vorteil einer Sterbegeldversicherung ist zudem, dass die Einlagen bis zu einer angemessenen Höhe im Pflegefall nicht vom Sozialamt angetastet werden.

Vorsorge

Bestattungsvorsorgevertrag

Der Bundesverband Deutscher Bestatter (BDB) bietet über seine Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG die treuhänderische Verwaltung von Geldern an. Der Kunde zahlt, ausgehend unseres Kostenvoranschlages im Bestattungsvorsorgevertrag, Geld in einen Treuhandvertrag ein. Dieses wird als Treuhandvermögen mündelsicher angelegt und verzinst. Im Todesfall wird dieses Treuhandvermögen dann nur an den Bestatter zur Erfüllung des Vertrages ausgezahlt. Die Stadtsparkasse Wuppertal, bei der das Geld verwaltet wird, bürgt schriftlich für die Summe, sodass im Insolvenz- oder Todesfall des Bestatters das Geld weiterhin vorhanden ist und keine unerwünschten Personen darauf Zugriff haben.

Von einem Sparbuch auf den Namen des Vorsorgenden als Bestattungsvorsorge kann nur abgeraten werden, da die Gelder damit nicht zweckgebunden hinterlegt sind. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit könnten diese ohne Wissen des Vorsorgenden beispielsweise durch einen Betreuer abgehoben und für die Pflegekosten verwendet werden. Im Sterbefall stünden sie dann nicht mehr zur Verfügung.

Der Vorteil einer Treuhandanlage ist zudem, dass die Einlagen bis zu einer angemessenen Höhe im Pflegefall nicht vom Sozialamt angetastet werden.

ärztlichen und medizinischen Maßnahmen

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung regelt, welche ärztlichen und medizinischen Maßnahmen Sie im Fall einer schweren Krankheit oder eines Unfalls wünschen oder ablehnen. Sie werden also in jedem Fall so behandelt, wie es Ihren persönlichen Vorstellungen entspricht, auch wenn Sie Ihren Willen – je nach Krankheitslage – nicht äußern können.

Die Patientenverfügung ist jederzeit widerrufbar und sollte sogar in regelmäßigen Abständen auf die Lebens- und Gesundheitsumstände angepasst werden, denn nur so können die persönliche Situation und auch medizinische Entwicklungen einfließen.

Besonders wichtig ist, dass folgende formale Punkte berücksichtigt werden und in der Patientenverfügung enthalten sind:

Wenn Sie ganz besonders sicher gehen wollen, dann lassen Sie Ihre Verfügung von einem oder mehreren Zeugen bestätigen. Im Zweifel kann dieser dann Auskunft darüber erteilen, dass Sie zum Zeitpunkt des Verfassens im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte waren.

Die PV tritt in Kraft, wenn Sie als Patient nicht einwilligungsfähig sind zu einer medizinisch notwendigen Maßnahme.

Das Original der Verfügung sollten Sie sicher hinterlegen (auch z. B. bei einem Notar) und Kopien an Ihren Hausarzt und Personen Ihres Vertrauens aushändigen.

Wenn Sie diese Punkte berücksichtigen, können Sie beruhigt sein, dass im „Fall des Falles“ genau nach Ihren Wünschen verfahren wird – Ein Gefühl der Beruhigung.

Bei Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Wir helfen

Vorsorgevollmacht

it der Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine spezifische Person mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen und Rechtgeschäfte. Diese, und nur diese, Person kann dann im Rahmen des von Ihnen bestimmten Umfanges für Sie Verträge abschließen, handeln und entscheiden.

In diesem Punkt liegt auch ein wichtiger Unterschied zur Patientenverfügung, denn diese ist bindend für alle Personen, die in Ihre evtl. medizinische Behandlung involviert sind. Die Vollmacht dagegen gilt nur für eine Person.

Deshalb kommt der Auswahl der bevollmächtigten Person eine ganz besondere Bedeutung zu. Hier sind nicht nur Freundschaft oder persönliche Zuneigung gefragt, sondern auch Durchsetzungsstärke, detaillierte Kenntnisse über Sie und Ihr Lebensumfeld und der feste Willen, in Ihrem Interesse zu handeln. Auch sollte die Person gut erreichbar sein und z. B. möglichst nicht im Ausland leben.

Bitte bedenken Sie diese Punkte besonders bei der Auswahl. Es ist grundsätzlich auch möglich, verschiedene Personen für verschiedene Bereiche zu bevollmächtigen und Stellvertreter für den Fall der Nichterreichbarkeit festzulegen.

Die Vollmacht tritt nur in Kraft, wenn sie selbst die festgelegten Punkte nicht wahrnehmen können, sie ist jederzeit in Bezug auf den Bevollmächtigten und den Umfang zu änder- oder widerrufbar.

Um es klar zu formulieren: Die Vorsorgevollmacht hat im Falle des Inkrafttretens existenzielle Bedeutung für Ihr tägliches Leben und sollte dementsprechend sorgfältig vorbereitet und formuliert sein.

Die fertige Vollmacht wird dann am besten notariell beglaubigt und beurkundet – das ist rechtlich nicht in allen Fällen erforderlich, aber die sicherste Form.

Auch hier beraten wir Sie gerne zu weiteren Details.

In der Vorsorgevollmacht kann grundsätzlich fast alles geregelt werden, z. B.:

Die Vollmacht tritt nur in Kraft, wenn sie selbst die festgelegten Punkte nicht wahrnehmen können, sie ist jederzeit in Bezug auf den Bevollmächtigten und den Umfang zu änder- oder widerrufbar.